Neues Angebot der Tanzbteilung ab dem 02.03.2022

In den anderthalb Stunden Tanzzeit geht es nur um dich, deinen Körper, deine Fitness, deine Kraft, deine Beweglichkeit, deine Entspannung. Immer mit dem Fokus auf Tanz und Musik, ohne Leistungsdruck oder Vergleiche mit Anderen.

Sei dabei bei deiner Tanzzeit!

Willkommen sind alle ab Ende 20, Anfang 30, die Spaß an der Bewegung auf Musik haben. Tanzerfahrung ist von Vorteil.

Immer mittwochs, 17:30 bis 19 Uhr in der Kapuzinerhalle.

Nächste Tanz-Fitness-50+ startet heute - 09.09.2021

An alle Interessierten,

der nächste Kurs Tanz-Fitness-50+ startet heute, 09.09.2012, 10x, donnerstags 10-11Uhr in der Kapuzinerhalle Franziskushaus Obergasse, Bensheim.

Nähere Informationen bringen Sie bei der Geschäftsstelle in Erfahrung (06251/ 984284) oder info@ssg-bensheim.de

Öffnungszeiten Geschäftsstelle in den Sommerferien 2021

Liebe Mitglieder,

Die Geschäftsstelle ist von 17.07.21-16.08.21 geschlossen.

Nach dem 16.08. ist weiterhin samstags geschlossen (21. + 28.08.).

Allen Mitgliedern und ihren Familien wünschen wir schöne und erholsame Ferien.

Das Team der Geschäftsstelle

Anke, Gabi und Lotti

Schwimmen bei der SSG

Hallo an alle Schwimm-Interessierten,

Wir erhalten sehr viele Anfragen von euch. Hier ein paar Hinweise, was die DJK SSG Bensheim im Bereich Schwimmen organisiert und vorhat:

- Schnupperschwimmen - nur mit vorhandenem Seepferdchen-Abzeichen

Das Schnupperschwimmen fand vor Beginn der Corona-Pandemie zweimal jährlich statt. 2020 und im Frühjahr 2021 war es der Schwimmabteilung nicht möglich, es anzubieten. Nächster Termin ist voraussichtlich im Herbst.

- Trainingszeiten - derzeit plant die Schwimmabteilung sehr kurzfristig und informiert alle Aktiven direkt

- Neuaufnahmen - sind momentan noch schwierig, da unsere Aktiven auch erst seit 31.05.21 wieder Wassertraining haben und die Gruppengrößen aufgrund der Pandemie-Richtlinien des DSV noch nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau sein können

Ausnahme: unsere Wassergymnastikgruppen im Variobecken des Basinus-Bades - hier sind noch freie Plätze vorhanden:

 - Montag, 15-16Uhr

 - Mittwoch, 20-21Uhr

 - Freitag, 13-14Uhr 

Wenden Sie sich bitte bei Anfragen an info@schwimmen.ssg-bensheim.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir hoffen, bald wieder neue Mitglieder in unserer Abteilung begrüßen zu dürfen.

Der Vorstand

Probetraining

Probetraining

Alle, die an einem Probetraining bei der LG VfL/SSG Bensheim interesse haben, bitten wir um folgende Beachtung:

Bitte sprechen/schreiben Sie hierfür die zuständinge Trainerin / den zuständigen Trainer möglichst direkt an. Die Daten finden Sie unter Ansprechpartner/Trainer (ssg-bensheim.de).

Die Sportlerin / der Sportler muss mindestens die 1. Klasse besuchen.

Zum vereinbarten Probetraining MUSS unser Hygiene-Konzept / Handlungsempfehlung gelesen und die Einverständniserklärung / Selbstverpflichtung (Seite 3) unterschrieben mitgebracht werden. Andernfalls ist ein Training nicht möglich.

Erstattung von Mitgliedsbeiträgen

Liebe MItglieder,

uns erreichen immer wieder Anfragen von Mitgliedern, ob wir nicht Beiträge zurückerstatten könnten, weil "wir die Leistung ja nicht erbracht hätten".

Das können wir nicht, selbst wenn wir wollten.

Dazu ist zu bemerken, dass ein gemeinnütziger Verein grundsätzlich Beiträge nicht zurückerstatten darf, da sich dies schädigend auf die Gemeinnützigkeit auswirken kann. Es gibt dafür keine rechtliche Grundlage in unserer Vereinssatzung.

Wir bitten um Verständnis und weiterhin solidarische Unterstützung Eures Sportvereins, der SSG Bensheim.

Im aktuellen Newsletter des Landessportbunds Hessen (LSBH) wird dazu eine Erklärung abgegeben, die wir besser nicht formulieren könnten. Daher im Wortlaut:

Können Vereinsmitglieder aufgrund der Einstellung des Trainingsbetriebs ihren Mitgliedsbeitrag zurückfordern?

Der Mitgliedsbeitrag dient in der Regel insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Diese Beiträge sind knapp kalkuliert und berücksichtigen vor allem die Kosten, die ganzjährig anfallen. Die Teilnahme am Sportbetrieb stellt dabei nur einen Teil der mitgliedschaftlichen Rechte dar. Das Mitgliedschaftsverhältnis unterliegt keinem Verbrauchervertrag, der mit Zahlung des Beitrags eine Gegenleistung im herkömmlichen Sinne erfordert. Die Beitragspflicht in einem gemeinnützigen Verein ist eher als Teil der Förder- und Treuepflicht zu betrachten. Im Regelfall sollte die Solidarität der Mitglieder zu ihrem Verein in schweren Zeiten so selbstverständlich sein, dass die Existenz des Vereins nicht in Gefahr gerät. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern oder zurück zu erstatten.

Anmerkung:
Bisher haben wir ziemlich wenige solcher "coronabedingter" Austritte zu verzeichnen. Wir hoffen darauf und glauben auch daran, dass dies so bleibt.

 

 

Euer geschäftsführender Vorstand der DJK-SSG Bensheim e.V.

Anne Rosenberger, Karl-Martin Schuhmann, Christian Peter