5) Bad Hofgastein

1. - 8. März 2025 Bad Hofgastein/Österreich

Gemeinschaftsfahrt mit dem TuS Zwingenberg

 

Kooperationsfahrt mit dem TuS Zwingenberg in eine der schönsten und abwechslungsreichsten Wintersportregionen Österreichs mit über 200 Pistenkilometern, die bis auf eine Höhe von 2.700 m hinauf reichen.

Hier erschließen 44 Liftanlagen die Skigebiete Schlossalm, Angertal, Stubnerkogel, Sportgastein und Graukogel sowie die Skischaukel Dorfgastein/Großarltal.

 

Leistungen:

Hin- und Rückreise im modernen Reisebus

7 Tage Halbpension im Johannesbad Hotel Palace****

Komfortables 4-Sterne Hotel mit toller Ausstattung, Komfortzimmer mit Bad o. Dusche, WC, Balkon, Radio, Zimmersafe, Telefon, Flat-TV, Fön.

Panorama-Innenpool, Whirlpool, Wellness Oase mit Außenblocksauna, Dampfbad, Kneipp Rondell, Kräutersauna, Solegrotte, Fitnessraum, Leihbademantel.

Reichhaltiges Frühstücksbuffet, Süßes vom Buffet am Nachmittag

Abendbuffet inkl. Tischgetränke wie Bier, Wein oder Softdrinks zum Abendessen.

 

Anreise: Samstag, 1. März 2025, 7 Uhr ab Melibokusparkplatz Zwingenberg

Abreise: Samstag, 8. März 2025, ca. 8:45 Uhr ab Hotel in Bad Hofgastein

 

Kosten für SSG- bzw. TuS-Mitglieder pro Person:

im Doppelzimmer: 1.000 Euro

im Einzelzimmer: 1.030 Euro

 

Extrakosten:

Skipass

ggf. Zuschlag für Nichtmitglieder von TuS oder SSG: 20 Euro

 

Anmeldung: bis 20. Oktober 2024

Das Anmeldeformular ist unter "Downloads" zu finden.

Die schriftliche Anmeldung ist nur gültig in Verbindung mit einer Anzahlung in Höhe von 100 € pro Person auf das Konto des TuS Zwingenberg (Betreff: Anzahlung Bad Hofgastein),

Sparkasse Bensheim, IBAN: DE16 5095 0068 0003 0100 55, BIC: HELADEF1BEN

2. Anzahlung in Höhe von 400 € bis 30.11.2024

Restzahlung bis 15.02.2025

 

Fahrtenleitung:

Friedrich Demel, TuS Zwingenberg

Telefon: 06251/76645

E-Mail: friedrichdemel@t-online.de

Es gelten bei dieser Fahrt die Fahrtenbedingungen des TuS Zwingenberg:

Für unsere Fahrten gelten folgende Vereinbarungen:
Anmeldung
Anmeldungen werden nur mit dem unteren ausgefüllten und unterschriebenen Abschnitt
entgegengenommen. Deshalb ist das Blatt auseinanderzutrennen, der obere Teil in
Verwahrung zu nehmen und das verbleibende Anmeldungsformular an die angegebene
Geschäftsstelle zu senden.
Die Fahrt gilt nur als gebucht, wenn spätestens per 20.11.2022 die Anmeldung erfolgt ist
und die Anzahlung der Fahrtkosten von € 100,-- pro angemeldeter Person auf dem oben
angegebenen Konto eingegangen ist, weitere € 300,-- bis 30. 11. 2022. Der Restbetrag muss
spätestens bis zum 18.02.23 eingegangen sein. Da die Teilnehmerzahl an der Fahrt auf 25
Personen begrenzt ist, ist für die Teilnahmeberechtigung die Reihenfolge der eingehenden
Buchungen entscheidend.
Rücktritt
Zwischen 12 bis 4 Wochen vor Reiseantritt beträgt die Rücktrittsgebühr 25 % des
Gesamtpreises, zwischen 28 und 10 Tagen vor Anreise 50 %, ab 9 Tagen vor Reisebeginn
90%. Angezahlte Beträge werden abzüglich dieser Gebühr zurückgezahlt. Bei
Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen ist der Verein berechtigt, die
Reise abzusagen.
Wird die Reise infolge nicht absehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks,
Pandemien etc.) erheblich erschwert, so kann der Verein die Reise auch kurzfristig absagen.
In beiden vorgenannten Fällen erhalten die angemeldeten Fahrtenteilnehmer den
eingezahlten Reisepreis zurück.
Preise und Leistungen
Der Verein behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen (z.B. Steuererhöhungen,
Ölpreiszuschlag o.a.) zu ändern und den Fahrtenteilnehmern gegebenenfalls auch
nachträglich in Rechnung zu stellen. Für den Umfang der Leistungen ist ausschließlich die
Ausschreibung des Vereins verbindlich. Nebenabreden, die den ausgeschriebenen
Leistungsumfang erweitern oder ändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den
Verein.
Für wetterabhängige Umstände ist der Verein mit seinen ausführenden Organen in keinem
Fall verantwortlich. Insbesondere stellt Schneemangel keinen Rücktrittsgrund dar.
Haftung
Die Skifreizeiten, Reisen und Fahrten haben rein privaten Charakter. Der TUS Zwingenberg
Abteilung Skisport, mit seinen ausführenden Organen tritt hierbei nur als Vermittler
zwischen den Veranstaltungsteilnehmern und den Beherbergungs- sowie den
Beförderungsbetrieben (Bus, Bahn, Lift, etc.) auf. Aus diesem Grunde wird keinerlei
Haftung für alle etwaigen Schadensereignisse in Zusammenhang mit der Vorbereitung und
Durchführung der Veranstaltungen übernommen (z.B. Beschädigungen, Unfälle, Verluste,
Verspätungen, etc.). Dies gilt insbesondere auch für die sportlichen Betätigungen auf der
Skipiste oder in der Loipe. Eine Aufsicht wird durch den Verein und seine Organe sowie
durch den Fahrtenleiter nicht ausgeübt.
Allen Veranstaltungsteilnehmern wird der Abschluss entsprechender Versicherungen
empfohlen (z.B. Reiserücktrittsversicherung, Unfall-, Reisegepäck-,
Auslandskrankenversicherung, Ski-Versicherung).
Sonstiges
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen erwachsen, gehen zu Lasten des jeweils betroffenen
Veranstaltungsteilnehmers. Jeder hat sich über die geltenden Bestimmungen selbst zu
erkundigen.

   

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